Immission (von lat. immissio = das Hineinlassen, zu immittere (2. Partizip immissum) = hineingehen lassen) bezeichnet im Deutschen vor allem das Einwirken von Verunreinigungen, Lärm, Strahlen und weiterer Emissionen auf die Umwelt. Immission bedeutet bezüglich der Umweltgesetzgebung Einwirkung von Störfaktoren aus der Umwelt auf Mensch und natürliche Umwelt. Der Ausstoß aus der Quelle wird Emission genannt. Jede Immission kann folglich auf einen oder mehrere Emittenten zurückgeführt werden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz umfasst allgemeine Grundlagen und Regelungen zum Schutz von Menschen sowie Tieren, Pflanzen und Sachen vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. In der Umweltgesetzgebung wird unterschieden zwischen Grenzwerten, Richtwerten und Orientierungswerten.
Quelle | Wikipedia
Zusammenfassung der Lärmbelastung Ortsumgehung · B 254 neu
Als Grenzwert für die alte B 254 wird hier tagsüber 65 dB(A) und nachts 55 dB(A) angegeben. Es gibt keinerlei Lärmbelastung bei der neuen Umgehungsstraße. Für den Neubau von Straßen gelten strengere Werte wie bisher !
Es werden hierfür folgende Grenzwerte festgesetzt ...
B 254n Lärmbelästigung tagsüber · Grenzwert 59 dB(A)
- Kein einziger Anwohner wird belästigt -
B 254n Lärmbelästigung nachts · Grenzwert 49 dB(A)
Zusammenfassung Umgehungsstraße
Lärmbelästigung tagsüber · Grenzwert 59 dB(A) → kein einziger Anwohner
Lärmbelästigung nachts · Grenzwert 49 dB(A) → kein einziger Anwohner
event. Schallentwicklung | ||||
Helmesmühle | > 45 - 51 dB(A) | 3 | Anwohner betroffen | |
Aussiedlerhof 1 | > 47 - 53 dB(A) | 5 | Anwohner betroffen |
Bisherige B 254 Ortsdurchgangsstraße
Der neuesten Tabelle zufolge spricht man bei normalen Wohngebieten
→ tagsüber über „Lärm“ bei einer Lautstärke ab 59 dB(A) und nachts ab 49 dB(A) diese Werte gelten nur bei einem Neubau einer Straße. Für die jetzige, alte B 254 gilt jedoch ein anderer älterer höherer Grenzwert
→ hier tagsüber 65 dB(A) und nachts 55 dB(A ) !
Lärmbelästigung tagsüber · Grenzwert 65 dB(A) an der jetzigen Bundesstraße
Einwohneranzahl | > 55 - 60 dB(A) | 241 | Anwohner | |
> 60 - 65 dB(A) | 106 | Anwohner | ||
> 65 - 70 dB(A) | 112 | Anwohner | ||
> 70 - 75 dB(A) | 47 | Anwohner | ||
> 75 dB(A) | kein | Anwohner |
Somit sind derzeit 506 Anwohner tagsüber von Lärmbelästigung betroffen !
Nimmt man den strengeren Grenzwert für Neubauten wären es doppelt so viele Anwohner.
Somit wären ganze 1.012 Anwohner tagsüber von Lärmbelästigung betroffen !!!
Lärmbelästigung nacht · Grenzwert 55 dB(A)
Einwohneranzahl | > 50 - 55 dB(A) | 134 | Anwohner | |
> 55 - 60 dB(A) | 122 | Anwohner | ||
> 60 - 65 dB(A) | 65 | Anwohner | ||
> 65 - 70 dB(A) | 3 | Anwohner | ||
> 70 - 75 dB(A) | kein | Anwohner |
Somit sind derzeit 324 Anwohner nachts von Lärmbelästigungen betroffen !
Nimmt man den strengeren Grenzwert für Neubauten wären es auch hier doppelt so viele Anwohner. Was wird hier Tag für Tag unseren Anwohnern zugemutet. Das Argument der Verlärmung der Orte stimmt derzeit so auf jeden Fall.
Quelle | Lärmaktionsplan Land Hessen
Als Grenzwert wird hier tagsüber 65 dB(A) und nachts 55 dB(A) angegeben. Würde man die gleiche Lärmdefinition auch bei der Umgehungsstraße nutzen, gäbe es überhaupt keine Lärmbelastung noch Schallbelästigung an der neuen Umgehungsstraße. Man spricht bei niedrigen Werten nicht von Lärm, sondern höchstens von einem leicht erhöhten Geräuschpegel, wie folgender Vergleich zeigt.
Quelle | Gesetze im Internet
Laut der Studie Lärmaktionsplan Land Hessen zur Lärmentwickung der B 254 neu betrifft dies nur Helmesmühlen mit 45 - 51 dB(A) und den Aussiedlerhof 1 mit 47 - 53 dB(A) (außerhalb der Gebäude / Vergleich 45 dB(A) = ruhige Wohnung oder neuerer Kühlschrank / 50 dB(A) = leise Radiomusik, Vogelgezwitscher) und dies nur nachts sehr leicht. Tagsüber ist kein einziges Wohnhaus in Wartenberg betroffen und das bei überwiegend Westwindlage in entgegengesetzter Richtung der Ortschaften, somit würde man vom Verkehrslärm auf der Ortsumgehung so gut wie nichts hören.
Quelle | hessen.mobil / Lärmaktionsplan Land Hessen
Quelle | Auszug aus dem Arbeitsschutz-Katalog der Firma HUG-Industrietechnik Ergolding
Lärmbelastung inkl. Infraschall sind Auslöser für ...
- Stress
- Bluthochdruck
- Schlafstörungen
- Lernunfähigkeit
ADHS - Aufmerksamkeitsdefizit - Hyperaktivitätsstörung
- Depressionen
- Mediale Reizüberflutung
- Tinitus bis hin zur Schwerhörigkeit
- Schlaganfall
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Herzinfarkt
Quelle | Umweltbundesamt
Lärmbelastung an der jetzigen B 254 am 17. und 18. Februar 2017
Quelle | Hans Bäuscher
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
Sechszehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)
vom 12. Juni 1990 Anwendungsbereich / Immissionsgrenzwerte / Berechnung des Beurteilungspegels und Rechtliche Grundlagen (neue Grenzwerte seit 2014)
Anmerkung
Seit der deutschen Grenzöffnung 1990 bewegt sich die Verkehrsbelastung in Wartenberg auf hohem Niveau über 4.000.000 Fahrzeuge im Jahr, das sind Lärmbelastungen Jahr für Jahr auch in Wartenberg hart an der Schmerzgrenze.
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