Projekte · Dorfentwicklung und Ländliche Infrastruktur

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Wohn- und Lebensqualität verbessern

Mit dem Ziel der aktiven Gestaltung des demografischen Wandels sollen in den Ortskernen der ländlich geprägten Kommunen Hessens zentrale Funktionen gestärkt und eine zukunftsfähige Wohn- und Lebensqualität erhalten bzw. geschaffen werden.

 

Mit Hilfe eines Dorfentwicklungsplans wird unter Einbeziehung der aktiven Mitarbeit von unseren Bürgern die weitere Entwicklung unseres Dorfes geplant. Hierdurch erhalten sie die Möglichkeit, ihre Wünsche zu nennen, und zum anderen erhalten sie die Möglichkeit, Einzelprobleme im größeren Zusammenhang zu sehen. Darüber hinaus wird durch die Beschäftigung mit der eigenen Gemeinde das Bewusstsein für den näheren Lebensbereich gestärkt. Viele Dinge, die ansonsten in Vergessenheit geraten, werden wiederentdeckt und neu belebt.

 


Der demografische Wandel

Aus der Kenntnis der Geschichte der Heimat und den aktuellen Verhältnissen können neue Ideen entstehen, die das Gemeinschaftsleben weiter stärken. Die Akzeptanz bei der Umsetzung einzelner öffentlicher Maßnahmen wird wesentlich erhöht. Es werden nur Maßnahmen durchgeführt, die von einer breiten Mehrheit mitgetragen werden.

 

Die Planung durch Fachleute (Direktion für Ländliche Entwicklung, Amt für Landwirtschaft, Planer etc.) hat die Aufgabe, zusammen mit den Bürgern die von ihnen ausgearbeiteten Einzelaspekte in ein abgestimmtes und allgemein tragfähiges Gesamtkonzept zu stellen. Einzelne gewünschte Maßnahmen müssen fachlich bewertet und eventuelle Widersprüche zu anderen vorgeschlagenen Maßnahmen oder Zielsetzungen aufgezeigt werden. Da für einzelne Vorhaben öffentliche Fördermittel eingesetzt werden, müssen die Planungen in eine prüffähige Form gebracht werden.

 

Die im Dorfentwicklungsplan formulierten Ziele und Einzelmaßnahmen ermöglichen es dem Gemeinderat, über einen gewissen Zeitraum Prioritäten festzulegen, die auf die Bedürfnisse unserer Bürger abgestimmt sind. Bei den Beschlüssen zu den Einzelvorhaben können diese einmal festgestellten Ziele als Entscheidungshilfe dienen.

 


Die hessische Dorfentwicklung

Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.

 

Mit dem Ziel der aktiven Gestaltung des demografischen Wandels sollen in den Ortskernen der ländlich geprägten Kommunen Hessens zentrale Funktionen gestärkt und eine zukunftsfähige Wohn- und Lebensqualität erhalten bzw. geschaffen werden.

Um die Vielfalt dörflicher Lebensformen, das bau- und kulturgeschichtliche Erbe sowie den individuellen Charakter der hessischen Dörfer zu erhalten, sollen die Innenentwicklung gestärkt, die Energieeffizienz gesteigert und der Flächenverbrauch verringert werden.

 

Der demografische und strukturelle Wandel erfordert eine nachhaltige Strategie, wie sich eine Kommune insgesamt entwickeln soll und welche Funktionen die einzelnen Stadt-/Ortsteile dabei übernehmen. Die kommunale Gesamtstrategie auf der Grundlage eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) muss sich auf alle Stadt-/Ortsteile erstrecken und u.a. Aussagen darüber treffen, wie Nahversorgung und Infrastruktur längerfristig gesichert werden können. Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von sozialen und kulturellen Netzwerken zur Stärkung der Daseinsvorsorge eigenständige Programmziele.

 

Um einen zielgerichteten Mitteleinsatz mit hohem Wirkungsgrad zu gewährleisten, werden die Fördermittel in einer begrenzten Anzahl anerkannter Förderschwerpunkte über einen in der Regel zehnjährigen Zeitraum zur Umsetzung von integrierten kommunalen Entwicklungskonzepten eingesetzt.

 

Antragsverfahren 

Antragsberechtigte für die Aufnahme einer Kommune in das Programm sind der Gemeinde-Vorstand oder der Magistrat. Der Antrag zur Aufnahme der Kommune als Förderschwerpunkt in das Dorfentwicklungsprogramm ist bei den beauftragten Landrätinnen bzw. Landräten zu stellen.

 

Die Antragsunterlagen müssen enthalten

den Antrag mit Aufnahmebegründung, insbesondere im Hinblick auf demografischen Wandel, Innenentwicklung, Infrastruktur und Nahversorgung sowie überörtliche und interkommunale Kooperationen, den Antragsbeschluss des Kommunalparlaments,

den Beschluss des Kommunalparlaments, dass im Förderzeitraum keine zur Innenentwicklung konkurrierenden Baugebietsausweisungen erfolgen oder geplant werden.

 

Fördermaßnamen

  • Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
  • Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
  • Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
  • Freiflächen und Ortsbild
  • Städtebaulich verträglicher Rückbau

Grundlagen

Maßnahmen der Dorfentwicklung werden in den anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines Integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes durchgeführt. Sie sind nach dem „Leitfaden für integrierte kommunale Entwicklungskonzepte“ zu erstellen. Weitere Fördergrundlage ist der städtebauliche Fachbeitrag, der die Abgrenzung der örtlichen Fördergebiete für private Vorhaben sowie die Kriterien für eine ortstypische Bauweise mit entsprechenden Gestaltungsempfehlungen (auch für Neubauten) festlegt.

 

Fördergebiete

Seit 2012 werden nur noch Gesamtkommunen mit allen Orts-/Stadtteilen und ausnahmsweise interkommunale Kooperationen als ein Dorfentwicklungsschwerpunkt in das Förderprogramm aufgenommen.

 

Dörfer im Sinne dieser Richtlinien sind ländlich geprägte Orte

  • In Orts-/Stadtteilen mit bis zu 2.000 Einwohnern werden grundsätzlich nur Fördergebiete der Dorfentwicklung ausgewiesen.
  • In Orts-/Stadtteilen mit 2.000-6.000 Einwohnern können sowohl Fördergebiete der Dorfentwicklung als auch Städtebaufördergebiete ausgewiesen werden. Die Fördergebiete müssen klar voneinander abgegrenzt sein und dürfen sich nicht überschneiden. Eine Doppelförderung auf der gleichen Fläche wird damit ausgeschlossen.
  • In den Kernstädten mit über 6.000 Einwohnern ist eine Projektförderung aus der Dorfentwicklung nicht möglich. Sie sind grundsätzlich dem Anwendungsbereich der Städtebauförderung zugeordnet.

Förderschwerpunkte

der Dorfentwicklung werden nur in der Förderkulisse ländlicher Raum anerkannt.


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weitere Berichte und Informationen ...

aus den Medien die wir zum Thema gesammelt haben
diese stellen wir Dir hier chronologisch gerne zur Verfügung

  

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11. September 2017

Osthessen News

CDU Antrag: Land Hessen ermöglicht Investitionen ins Landenhäuser Schwimmbad

50-Mio-Euro-Förderprogramm

Wie in diesen Tagen bekannt wurde, legt die hessische Landesregierung ein 50-Millionen-Euro-Förderprogramm (SWIM) auf, um hessische Schwimmbäder zu erhalten und modernisieren zu können. „Neu bei diesem Programm ist, dass ab sofort nicht nur Hallenbäder, sondern auch Freibäder von dem Programm profitieren können“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schleiter.

 

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