Ortsumgehung
·
14. November 2019
Bund bremst Al-Wazir aus
Quelle | Lauterbacher Anzeiger
Donnerstag, 14.11.2019 12:00 2 min
Bund bremst Al-Wazir aus
WARTENBERG/LAUTERBACH - "Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie." Das sagte Gerhard Rühmkorf, Ministerialdirigent des
Bundesverkehrsministeriums, im Jahr 2017 zum geplanten Bau der Umgehungsstraße Lauterbach - Wartenberg. Und es scheint, als ob er Recht behalten sollte, denn nach dem
Vorstoß des hessischen Verkehrsministers Tarek Al-Wazir, nochmals alle Beteiligten über die Umgehung abstimmen zu lassen, meldet sich der Bund nun zu Wort. Und der
will die Umgehungsstraße. Das erklärt das Bundesverkehrsministerium am Mittwochabend nämlich auf Anfrage dieser Zeitung.
Angesprochen auf das Vorhaben Al-Wazirs gab es aus Berlin dazu eine direkte Antwort: Die B254, Ortsumgehung Lauterbach - Wartenberg,
"ist im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016 eingestuft". Damit bestehe für die hessische Straßenbauverwaltung ein Planungsauftrag des
Bundes. "An dem Planungsauftrag für die B254 hält der Bund wegen deren Bedeutung für die Region als Zubringer des Vogelsbergkreises an die A5 und die A7 und die daraus
folgende Bedeutung für das Bundesfernstraßennetz fest."
Die Pressestelle des Ministeriums betont außerdem: "Laut Auskunft der Straßenbauverwaltung läuft für die B254 die Planfeststellung zur
Schaffung des Baurechts. Grundsätzlich ist ein Gemeinderatsbeschluss hierbei wie eine Einwendung zu behandeln. Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur
rechtlichen Absicherung der Planung obliegt allein den hessischen Landesbehörden." Das heißt, dass die Abstimmung einer Gemeinde für oder gegen die Umgehungsstraße
keinen rechtlich verbindenden Charakter hat, sondern eher als Empfehlung zu sehen ist.
Bundestagsabgeordneter Michael Brand (CDU) begrüßte noch am Abend die Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums: "Das klare
Bekenntnis des Bundes zur Ortsumgehung bringt das Porzellan wieder in die richtige Reihenfolge: Einseitig kann keine Kommune einsam ein Vorhaben stoppen, das prioritär
im Bundesverkehrswegeplan abgesichert und von regionaler wie überregionaler Bedeutung ist. Ein Gemeinderatsbeschluss ist im rechtsstaatlichen Verfahren lediglich als
eine Einwendung zu behandeln, nicht mehr und nicht weniger. Die geplante Ortsumfahrung, die die Anwohner endlich entlasten soll, ist insbesondere auch ein wichtiges
Bindeglied für die Anbindung von Städten, Dörfern, von Mittelstand und Beschäftigten im Vogelsberg. Wer diese Ortsumgehung, die fest eingeplant ist, jetzt noch kippen
will, der muss den Menschen im Vogelsberg erklären, warum sie deutlich weniger Chancen auf Entwicklung in der Zukunft haben sollen als diejenigen in Offenbach, wo
Verkehrsminister Al-Wazir herkommt."
Gedanken und Meinungen zum Artikel
Bitte schreibe uns Deine Meinung oder Kommentar zu diesem Artikel!
Auch anonym oder mit Pseudonym. Deine Meinung ist uns wichtig!
» Netiquette
Kommentar schreiben