WARTENBERG · Gestern, am 08.03.2018 ab 20.00 Uhr fand eine Sondersitzung der Gemeindevertretung im Wartenberg-Oval statt. Wie bereits angekündigt, ging es nur um einen einzigen Tagesordnungspunkt, der von den Gemeindevertretern „Einstimmig“ beschlossen wurde.
Der Gemeindevorstand wurde beauftragt,
bis zum 31. Mai 2018 folgende 4 Punkte gegenüber den Behörden abzuklären und der Gemeindevertretung hiervon zu berichten ...
Punkt 1. Umwidmung der B 254 in eine Kreis- oder Landesstraße (statt Gemeindestraße)
Hintergrund · Gutachten - Erstellung eines neues Umstufungskonzeptes mit folgenden Angaben:
• Die Landenhäuser/Angerbacher Straße zwischen Angersbach (ab Einmündung „Am Tiegel“) und Landenhausen bis zur geplanten Kreisstraße (Salzschlirfstraße) wird zu einer Kreisstraße umgestuft.
Grund:
→ überkreisliche Anbindung Bad Salzschlirf nach Angersbach gemäß Definition § 3 HStrG
→Trasse für den überregionalen Busverkehr (ÖPNV)
• Die Lauterbacher Straße/Fuldaer Straße zwischen Angersbach und Lauterbach wird als Kreisstraße eingestuft. Es wird empfohlen die Zufahrt (Landesstraße) zur geplanten OU B254 an der Stadtgrenze Lauterbach/Wartenberg nicht zu bauen (Knoten 3).
Grund:
→ Trasse für den überregionalen Busverkehr (ÖPNV)
→ überkreisliche Anbindung Lauterbach nach Angersbach gemäß Definition § 3 HStrG
→ überregionale Trasse für den Radverkehr
→ Die Zufahrt zur OU B254 wird aus der Sicht von Wartenberg nicht benötigt. Diese Zufahrt macht nur Sinn, wenn die OU B275 gebaut wird und sollte erst dann umgesetzt werden, wenn die OU B275 realisiert wird.
In dem von der Gemeinde Wartenberg in Auftrag gegebenen Gutachten wurde festgestellt ...
„Die mit der Umstufung verbundenen Übernahme der Bundesstraße und den damit einhergehenden Kosten kann von der Gemeinde Wartenberg nicht zusätzlich dauerhaft gestemmt werden.“
Punkt 2. Umplanung Knoten 4 · Am Tiegel in Angersbach
Hintergrund · Gutachten - Die Straße „Am Tiegel“ verbleibt als Gemeindestraße.
Mit diesem Umstufungskonzept würden 0,35 km zusätzliche Straße (alte B 254) in Gemeindeverantwortung und 5,11 km in kreislicher Verantwortung übergehen und insgesamt 1,23 km Bundesstraße mit Brücke werden eingezogen. Die Kosten für die Einziehung der Straße und Brücke sowie Renaturierung übernimmt der Baulastträger der B 254.
Schaffung eines Baufeldes für einen Vollversorgungstandort an der Straße „Am Tiegel“ bzw. im Umfeld des Knotenpunktes 4 an der Ortsumgehung B 254.
Punkt 3. Abriss Altefeldbrücke zwischen Landenhausen und Müs
und Ausbau zu einem Wirtschafts- und Radweg
Hintergrund · Zu hohe Unterhaltungskosten - Gutachten - Abriss der Brücke Altefeld
Die B 254 ab der Einmündung „Zum Sportzentrum“ wird bis kurz vor der Brücke Altefeld zu einem Wirtschaftsweg (Breite: ca. 3,50 m) reduziert. Die Brücke Altefeld wird abgerissen und renaturiert. Die B 254 zwischen der geplanten Kreisstraße (Salzschlirfstraße) und der Einmündung „Zum Sportzentrum“ wird zu einer Gemeindestraße heruntergestuft. Die B 254 bis zur ehemaligen Brücke als Wirtschaftsweg dargestellt (Halbierung der Fahrbahnfläche).
Grund:
→ Die Trasse und die Brücke über die Altefeld wird von der Gemeinde Wartenberg verkehrlich nicht benötigt. Es existieren heute Wirtschaftswege zwischen Landenhausen und Müs mit einer Brücke über die Altefeld in Müs selbst, die im Zuge der Unternehmensflurbereinigung
auf einem Teilstück asphaltiert werden kann.
Anmerkung: Mit dem Wegfall der hohen Verkehrsbelastungen infolge der OU B 254 „entspannt“ sich die
Brücke, so dass bestimmte Schadenbilder vermutlich nicht mehr auftreten werden (Abplatzungen, Setzungen usw. infolge hoher Lkw-Lasten). Entscheidend wird aber
sein, in welchem Zustand die Bewehrung ist. Zeigen sich jetzt schon Rostansätze oder Rostschäden, so ist davon auszugehen, dass hier unabhängig von den
Lasten mittel- bis langfristig deutliche hohe Sanierungskosten anfallen werden. Zum Zeitpunkt der Übernahme ist daher eine umfassende Prüfung der Brücke durch
einen Sachverständigen erforderlich.
Punkt 4. Zusicherung, dass Wartenberg in Dorferneuerungsprogramme aufgenommen wird
Hintergrund · Empfehlung des Gutachtens - Förderung der Kosten für den optimierten Umbau der Verkehrsflächen in den Innerortsbereichen sowie für den Vollumbau des Ortskernbereiches
• Erstellung einer Entwurfsplanung und Einreichung der Planunterlagen als Förderantrag beim Land Hessen (Programm Dorferneuerung) und Bewilligung der Maßnahmen zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses.
• Bei einer Übergabe der Straße vom Bund zur Gemeinde muss dieser dafür Sorge tragen, dass die Straßen in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden. Die Grundlage dafür ist eine Straßenbewertung, die nach Bewertungskriterien des Bundes aufgestellt wird.
• Die Kosten für die Entwurfsplanung sind auch vom Land Hessen im Rahmen der Dorferneuerung zu fördern.
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Meinungen und Kommentare
09.03.2018 um 20:13 Uhr
Mirko
Hallo,
das war zwar eine kurze, aber recht informative Sitzung. Sogar Herr Mischak und Herr Hansel waren zugegen. Das wäre wohl kaum erforderlich gewesen, wenn die Sache schon „durch“ wäre.
Viele Grüße
Mirko
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