Für die Luftqualitätsbewertung
wurde die Gesamtbelastung beurteilungsrelevanter Schadstoffkomponenten aus der Summe der Vorbelastung (Angabe durch das Hess. Landesamt für Umwelt) und der Zusatzbelastung aus der projektierten Baumaßnahme (Ermittlung durch Berechnung nach RLuS2012) bestimmt.
Zur Bewertung der Schadstoffimmissionen (Gesamtbelastung) wurden als rechtlich bindende
Beurteilungswerte die Grenzwerte der 39. BImSchV herangezogen.
Die Grenzwerte werden nicht überschritten
An allen Immissionsorten (IO 1 bis IO 4) – also Bereiche in denen sich Menschen dauerhaft
aufhalten – werden die Grenzwerte nicht überschritten. In den Abschnitten 5 und 6 (innerhalb des 200 m - Korridors) liegen die Immissionskonzentrationen – teilweise erheblich – unter der maximal zulässigen Gesamtbelastung von 100 % (siehe Tabelle 22). Selbst am FB-Rand der Maßnahme sind durchgängig keine Überschreitungen des Grenzwertes feststellbar.
Somit wird es in den Freiräumen zu keinen gesundheitsbelastenden Beeinträchtigungen für den Menschen kommen; diese Bereiche werden von Personen in der Regel auch nicht auf Dauer genutzt. Bei den aktuell in Ballungsräumen als problematisch einzustufenden Feinstäuben (PM10 und PM2,5) ergibt sich eine Ausnutzung von max. 46 % bei PM10 und max. 67 % bei PM2,5 des jeweiligen Grenzwertes. Die Jahresmittelbelastungen des zu den PAK-Immissionen zählenden BaP-Teils, die als einziges zu den betrachteten Schadstoffen im Millionstel Gramm bewertet werden, erreichen insgesamt max. 30 %, wobei der aus dem reinen Verkehr der Maßnahme entstammende Anteil als "sehr niedrig" (1) zu bewerten ist.
Im Einzelnen werden die Schadstoffkonzentrationen (Jahresmittelwerte) wie folgt bewertet ...
Stickstoffdioxid ( NO₂ )
Beim Stickstoffdioxid liegt im Jahresmittel eine mittlere Konzentration vor.
Blei ( Pb )
Diese Komponente ist nach RLuS2012 nicht zu bewertet.
Schwefeldioxid ( SO₂ )
Die Konzentration des Schwefeldioxid liegt in einem niedrigen Bereich.
Benzol ( C6H6 )
Bei Benzol liegt eine niedrige Konzentration vor.
Feinstaubpartikel ( PM 10 )
Beim Feinstaub PM 10 sind die Konzentrationen im mittleren Bereich angesiedelt.
Feinstaubpartikel ( PM 2,5 )
Beim Feinstaub PM 2,5 sind die Konzentrationen leicht erhöht.
Dieser Schadstoff wird seit Einführung der RLuS2012 bewertet.
Benzo[a]pyren ( BaP )
Der verkehrsrelevante PAK-Schadstoffanteil liegt im mittleren Bereich.
Dieser Schadstoff wird seit Einführung der RLuS2012 bewertet.
Gegenüber dem MLuS sind die Bewertungsergebnisse nach RLuS2012 gleich geblieben oder zurückgegangen. Die Zusatzbelastung in den beschriebenen Abschnitten der neuen Ortsumgehung ist nach der durchgeführten Abschätzung gering. Zusammen mit der Vorbelastung wird sich dies aber durch eine gegenüberzustellende Schadstoffentlastung in den Durchfahrten von Lauterbach, Wartenberg /Angersbach und Wartenberg/Landenhausen mit dicht an der Straße liegenden Immissionsorten vollständig kompensieren lassen.
Eine detaillierte Darstellung der Luftschadstoffimmissionen in den Ortsdurchfahrten für den Nullfall und den Planungsfall ist mit dem Abschätzungsmodell nach RLuS2012 nicht möglich. Zum einen können an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen mit einer Geschwindigkeit bis 50 km/h keine Abschätzungen durchgeführt werden, zum anderen können auch bei Verkehrsstärken unter 5.000 Kfz/24h keine Abschätzungen erfolgen. Aus fachlicher Sicht gilt die Einschätzung, dass bei Verkehrsbelastungen unter 5.000 Kfz/24h und normalen Wetterlagen im straßennahen Bereich keine kritischen Kfz-bedingten Schadstoffbelastungen zu erwarten sind. Gemäß den Prognosen in der Verkehrsuntersuchung wird sich im Planungsfall der Verkehr in der Ortsdurchfahrt von Angersbach auf 1.800 Kfz/24h und in der Ortsdurchfahrt Landenhausen auf 2.600 - 1.600 Kfz/24h reduzieren.
Diese hohe Entlastung vom Durchgangsverkehr wird zu einer starken Reduzierung der Schadstoffbelastung in den Ortslagen führen; in der Verkehrsuntersuchung wird in der Ortsdurchfahrt Lauterbach eine Verkehrsentlastung von max. 57 % , in der Ortsdurchfahrt Wartenberg von bis zu 90 % prognostiziert.
Von den mit der Luftreinhalteplanung betrauten Behörden müssen keine Überlegungen bzw. Maßnahmen hinsichtlich einer Einhaltung oder Reduzierung von Luftschadstoffen angestellt oder ergriffen werden.
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Meinungen und Kommentare
13.04.2016 um 11:19 Uhr
Redaktion » bblw-info.de
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