Eingeschränktes Ja zur Ortsumgehung


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Gutachten liegt vor

WARTENBERG - Die Wogen schlagen hoch, wenn in Angersbach oder Landenhausen das Gespräch auf das Thema Ortsumgehung kommt. Befürworter und Gegner haben sich in Bürgerinitiativen organisiert – und die Gemeinde hat im Frühjahr ein Gutachten zu den Auswirkungen in Auftrag gegeben.

PhotoDas Gutachten zu den Auswirkungen einer Ortsumgehung spricht sich unter bestimmten Bedingungen für das Projekt aus.


Foto | Walter Kreutzer


Das 73-seitige Papier wird unter dem Punkt „Handlungskonzept für Wartenberg“ zusammengefasst. Im Mittelpunkt steht jene der vier untersuchten Varianten, in der es um eine Ortsumgehung mit flankierenden Maßnahmen geht. Dort heißt es: In der kommunalen Bewertung hätten die Varianten A (heutige B 254) und B (Ortsumgehung) „gleich ungünstig“ abgeschnitten. Einer Umsetzung der Ortsumgehung „ohne flankierende Maßnahmen sollte von der Kommune im Planfeststellungsverfahren nicht zugestimmt werden“.

 

Bei den Maßnahmen geht es in erster Linie darum, dass nicht die gesamte derzeitige Bundesstraße im Gemeindegebiet zu einer Gemeindestraße abgestuft wird und somit von dieser zu unterhalten ist. Stattdessen ist für Teilstrecken auch die Rede von Kreisstraßen und Feldwegen. Empfohlen wird der Abriss der Brücke über die Altefeld an der Gemarkungsgrenze von Landenhausen und Müs. In den Ortsdurchfahrten sollte nur noch Tempo 30 erlaubt sein, Radwege zwischen den Dörfern gebaut werden und der Umbau der Innerortsbereiche gefördert werden. Ausweisung von Baugebieten und ein Flurbereinigungsverfahren sind weitere Punkte, die angeführt werden.


Bericht | Walter Kreutzer



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