Im Zuge der Umsetzung der Flurbereinigung
im Zuge der neuen B 254 tauchen immer wieder Fragen und Unsicherheiten auf,
die bisher nicht oder nur unzulänglich beantwortet sind.
Zur Klärung diverser Fragen und Unsicherheiten fand deshalb am 28. März 2017
ein Gespräch des BBLW mit dem Amt für Bodenmanagement in Lauterbach statt.
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Die Ergebnisse dieses Gespräches werden nachfolgend dargestellt ...
Welche Art der Flurbereinigung nach FlurbG ist im geplanten Verfahren anwendbar ?
Das Amt für Bodenmanagement geht davon aus, dass das Flurbereinigungsverfahren in einem kombinierten Verfahren nach § 87 (Unternehmensflurbereinigung) und § 1 Integralverfahren ausgeführt werden kann. Danach wäre das Gebiet Nord (östlich alte B 254) in der Unternehmensflurbereinigung und das Gebiet Süd (westlich alte B 254) im Integralverfahren abzuwickeln. In diesem Fall wäre auch ein Flächenausgleich für im Nordteil beanspruchte Flächen im Südteil möglich.
Würde ein Integralverfahren seitens des Landes oder des Bundes bezuschusst ?
Ja.
Wenn ja, welcher Förderanteil wäre dabei zu erwarten ?
Die Förderanteile würden 75 – 80 % betragen. Weil im SILEKProzess schon behandelt ist mit
80 % Förderanteil zu rechnen. Die Gemeinde hat dafür bereits im Jahr 2000 die Übernahme der Kosten zugesagt, sodass die Grundstückseigentümer Belastungsfrei wären.
Welchen Zeitraum würde die Durchführung einer Unternehmensflurbereinigung beanspruchen ? Welchen Zeitraum würde ein Integralverfahren beanspruchen ?
Der Ausführungszeitraum für beide Verfahren wäre ca. 12 – 15 Jahre.
Dieser gliedert sich wie folgt auf ...
Inwieweit ist das bislang vorgesehene landwirtschaftliche Wegenetz mit den Zielen einer künftig zu erfolgenden Flurbereinigung (unabhängig von dessen Verfahrensvarianten) vereinbar ?
Das bisher vorgesehene Wegenetz basiert auf den Ergebnissen aus dem SILEK-Prozess und baut auf der Tatsache, dass die Umgehungsstraße kommt auf. Insofern müsste der Wegenetzplan überarbeitet werden, wenn eine Flurbereinigung ohne Umgehungsstraße angestrebt wird. Die vorhandenen geringen Parzellengrößen und die Veränderungen in der Landwirtschaft haben dazu geführt, dass in der Vergangenheit oftmals Flächen untereinander getauscht und so Verbesserungen in der Bewirtschaftung erzielt wurden.
Sollte die Ortsumgehung nicht realisiert werden, wäre dann aus Sicht der Landwirtschaft eine Flurbereinigung dennoch unabdingbar ?
Der aktuelle Zustand der landwirtschaftlichen Flächen ist nicht rechtskonform. Grenzsteine sind zum großen Teil nicht mehr vorhanden. Feldwege, die als Rasenwege angelegt waren, sind z.T. untergepflügt und so zu Wiesen- oder Ackerfläche geworden. Dies betrifft eine Fläche von rd. 2,7 ha. Insofern sind die aktuellen Flächen auch nicht kartiert. Ein (vorgeschriebener Biotopausgleich für entfallene Entwässerungsgräben ist nicht erfolgt. Die Landwirtschaft wird nach diesen Erkenntnissen wohl keine Flurbereinigung fordern. Die Gemeinde sollte aus Gründen der Rechtssicherheit gleichwohl ein Interesse daran haben.
Welche Auswirkungen hat der Flächenverbrauch auf die landwirtschaftlichen Betriebe in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Bauphase ?
Der Flächenverbrauch wird ca. 70 ha betragen, davon ca. 7 ha. Wege. Für die vorübergehende Inanspruchnahme wird eine Nutzungsausfall in Höhe von ca. 600,00 €/ha Grünland und ca. 800,00 €/ha Ackerland gezahlt. In diesen Beträgen ist die EU-Förderung enthalten. Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sind im wesentlichen nur für die Inhaber der Bewirtschaftungsbetriebe und bestenfalls deren Angehörige vorhanden. Das Wohl und Wehe der existierenden Landwirte hängt sicher nicht vom Verlust von 70 ha Landwirtschaftsfläche ab = ca. 5 % der Landwirtschaftsfläche.
Vor dem Hintergrund der aktuell geringen Parzellengrößen besteht ein sehr ausgedehntes Wegenetz in unterschiedlichen Ausbauzuständen. Die Unterhaltung erfordert dauerhaften Unterhaltungsaufwand.
Wie lässt sich der Aufwand nach einer Flurbereinigung im Verhältnis zur Ist-Situation beschreiben ?
Im Zeitraum der ersten 10 Jahre gleich 0.
In der SILEK-Studie von 2011 wurde in Zusammenarbeit mit den Landwirten ein neues Wegenetz entwickelt.
Kann diese Ausarbeitung auch aktuell noch Anwendung finden ?
Im Grundsatz ja – muss allerdings aktuell überprüft werden. Im Jahr 2000 hat die Gemeinde Wartenberg ein Einsparungspotential in Höhe von jährlich 32.500 DM für den Zeitraum von 15 – 20 Jahren ermittelt.
Vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie wurden im Jahr 2009 Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für die Gemeinde Wartenberg veröffentlicht. Die Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2027 umgesetzt werden. Die geschätzten einmaligen Kosten beliefen sich danach auf rd. 1,1 Mio. €. Nach Abzug der möglichen Förderzuschüsse würde die Gemeinde Wartenberg mit ca. 300.000 € belastet.
Wie würde sich die Belastung der Gemeinde Wartenberg verändern im Zusammenhang mit einer Flurbereinigung ?
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 ist eigentlich nur vernünftig im Zuge eines Flurbereinigungsverfahrens möglich. Kosteneinsparungen treten herausragend im Bereich der Lauteraue und im weiteren Verlauf des Erlenbaches ein.
Nach Auslaufen der Dorferneuerungsprogramme in den 1980er Jahren wurde immer wieder der Versuch unternommen in neue Programme aufgenommen zu werden. Unter Hinweis auf die geplante Ortsumgehung waren diese Ansinnen bisher nicht erfolgreich.
Welchen Chancen für die Neuaufnahme sind im Zusammenhang der Realsierung der Ortsumgehung und damit verbundenen Flurbereinigung gegeben ?
Gemäß Schreiben des hessischen Innenministers aus dem Jahr 2013 ist eine neue Bewerbung nur im Zusammenhang mit der Ortsumgehung sinnvoll und zielführend.
Die landwirtschaftlichen Flächen in der Gemeinde Wartenberg verteilen sich auf
ca. 615 Eigentümer und werden von rd. 12 Betrieben bewirtschaftet.
Welche Vor- / Nachteile einer Flurbereinigung ergeben sich ?
a.) für die Eigentümer
b.) für die Bewirtschaftungsbetriebe
↓ Die Vorteile
a.) Eigentümer | b.) Bewirtschafter |
- größere zusammenhängende Flächen |
- größere zusammenhängende Flächen |
- bessere Verpachtungsmöglichkeit | - Verbesserung des Wegenetz |
- bessere Verkaufsmöglichkeit | |
↓ Die Nachteile |
|
- keine |
- höherer Pachtzins möglich |
- Gefahr von Landverkauf an fremde Dritte |
In den Äußerungen der Landwirte bzw. auch Grundstückseigentümer wird immer wieder die Frage nach den Entschädigungssätzen für Landerwerb gefragt.
Mit welchem Ankaufwert für, zum Straßenbau benötigte Flächen, ist in Wartenberg zu rechnen ?
Die Ankaufwerte richten sich grundsätzlich nach den örtlichen Bodenwerten. Diese sind in Wartenberg relativ niedrig und liegen aktuell in Angersbach bei 0,70 €/m² und Landenhausen bei 0,65 €/m². Insofern ist mit einem Verkaufspreis von max. 0,80 – 0,90 €/m² zu rechnen.
Aus vielen bisher abgewickelten Verfahren liegen sicher Beispiele vor, die auch zur Situation in Wartenberg passen. Insofern wäre ja denkbar, dass die meisten, in diesem Papier gestellte Fragen mit Praxisbeispielen beantwortet werden können.
Praxisbeispiele sind ... Dipperz, Brauerschwend, Hünfeld, Großenlüder
Bürger Bündnis lebenswertes Wartenberg
Bericht | Hans Bäuscher
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28.03.2017 um 19:06 Uhr
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