Zusammenfassung der Lärmbelastung Ortsumgehung
Grenzwert
für die alte B 254 wird hier tagsüber 65 dB(A) und nachts 55 dB(A) angegeben.
B 254n Lärmbelästigung tagsüber (Grenzwert 59 dB(A) → Kein einziger Anwohner
B 254n Lärmbelästigung nachts (Grenzwert 49 dB(A) → Kein einziger Anwohner
jedoch betroffen von minimalem Schall nachts ...
→ Helmesmühle mit 45 – 51 dB(A)
→ Aussiedlerhof 1 mit 47 – 53 dB(A)
der natürlich nachts nicht so umfangreich ist wie tagsüber.
Der Tabelle zufolge spricht man bei normalen Wohngebieten tagsüber über „Lärm“
bei einer Lautstärke ab 59 dB(A) und nachts ab 49 dB(A). Für die jetzige B 254 gilt ein höherer Grenzwert → hier tagsüber 65 dB(A) und nachts 55 dB(A).
Foto | Archiv
§2 Immissionsgrenzwerte
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräuschen ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet.
Gebietsnutzung | Tags | Nachts |
1. Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime | 57 dB(A) | 47 dB(A) |
2. reinen und allg. Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete | 59 dB(A) | 49 dB(A) |
3. Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten | 64 dB(A) | 54 dB(A) |
4. Gewerbegebieten | 69 dB(A) | 59 dB(A) |
Bericht | Lärmaktionsplan Land Hessen
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